FAQ

Alle wichtigen Informationen zu den Themen: 

Fächer, Leistungsnachweise, Notenbildung, Zeugnisse, Vorrücken, Wiederholen, Höchstausbildungsdauer, Schülerunfallversicherung sowie Zweige am Gymnasium Immenstadt und viele weitere Themen finden Sie im Dokument: Informationen zum Gymnasium Immenstadt 

In der Regel einmal pro Jahrgangsstufe. Regelmäßige Elternbriefe und- mitteilungen halten Sie auf dem neusten Stand. 

Für individuelle Fragestellungen stehen Ihnen die Lehrer entweder im Rahmen individuell vereinbarter Sprechstunden (gerne auch per Mail) oder bei den jeweils pro Schulhalbjahr anberaumten Elternsprechnachmittagen (1. Sprechtag im Herbst, 2. Sprechtag Ende Februar) zur Verfügung. Hier haben Sie Gelegenheit, sich durch kompakte Gespräche mit den Lehrern einen Überblick über Leistung und Verhalten Ihrer Kinder zu machen.

Individuelle Problemlagen sollten zunächst in direkten Gesprächen mit den Fachlehrern und Klassenleitern angegangen werden. Zudem kann unsere Schulpsychologin, Frau StRin Dr. Pulfer, unser Beratungslehrer Herr OStR Riefler oder der Schulsozialarbeiter Herr Benjamin Braun behilflich sein. Ebenso steht die Schulleitung für Gespräche gerne zur Verfügung.

Auch über die gesetzliche Schulpflicht hinaus (bis Jgst. 9) besteht für eine Schülerin/einen Schüler die Pflicht, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und allen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die möglichen Folgen aus dem Versäumnis von Unterricht haben der Schüler bzw. die Eltern zu tragen. Der Schüler muss den versäumten Stoff  in eigener Verantwortung nachlernen.
In diesem Zusammenhang sind die folgenden drei Begriffe und Fälle zu unterscheiden:

Verhinderung des Schulbesuchs (Nur bei zwingenden Gründen (z.B. Erkrankung))

  • Meldung per Infoscreen am Erkrankungstag bis 7.45 Uhr
  • Bei Erkrankung von mehr als einem Tag bitte entsprechende Mitteilung an das Sekretariat über Infoscreen

 

Befreiung vom Unterricht
1. Erkrankung eines bereits in der Schule anwesenden Schülers
2. Sport oder musische Fächer (prakt. Teile)

  • bei 1.) vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Formblatt zur Gegenzeichnung durch die Eltern
  • bei 2) auf Antrag/Attest

 

Beurlaubung

Schriftlicher Antrag der Eltern (Spätestens 2 Tage vorher, bei Schulaufgaben-terminen ist keine Beurlaubung möglich!)
 

Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie zum Schutz von Personen und Sachen kann die Schule sog. Ordnungsmaßnahmen ("Schulstrafen") ergreifen, wenn andere Erziehungsmaßnahmen (z.B. Ermahnung) nicht ausreichen:

Lehrer
- Hinweis
- Nacharbeit
- Verweis

Schulleiter
- Verschärfter Verweis
- Versetzung in Parallelklasse
- bis 4 Wochen Ausschluss in einem Fach
- bis zu 6 Tagen Ausschluss

Lehrerkonferenz
(Disziplinarausschuss)
- bis zu 4 Wochen Ausschluss vom Unterricht
- Androhung der Entlassung
- Entlassung von der Schule

 

Für Handys und elektronische (Spiel-) Geräte besteht auf dem gesamten Schulgelände Anwendungsverbot. Sollte Ihr Kind gleichwohl ein Handy mit sich führen, muss es ausgeschaltet sein. In dringenden Fällen kann ein Schüler nach Erlaubnis eines Lehrers eine kurze Information weitergeben. Bei Verstößen können die Geräte von Lehrkräften einbehalten und später zurückgegeben werden, auch ein Verweis ist möglich.

In der ersten Pause kann Ihr Kind im Pausenverkauf Backwaren der Bäckerei Münzel kaufen, ein Wasserspender steht ebenfalls zur freien Verfügung bereit. Mittags steht es ihm frei, sich in der näheren Umgebung mit Essen zu versorgen. Dazu müssen Sie Ihrem Kind das Einverständnis erteilen.

Einfach online beantragen

An unserer Schule stehen Schließfächer der Firma Mietra bereit. Ein Mietra Schulschließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf. Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet: Dafür gibt es einen Nachlass auf die Miete und einen noch schnelleren Zugang zum Schließfach.

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Schulweginfo Südliches Oberallgäu

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